Das Bieterverfahren ist keine Versteigerung! Nach der Besichtigung können die Interessenten ein unverbindliches Preisangebot machen, dem unser Eigentümer zustimmen muss.
Anders als bei einer Auktion haben also Käufer und Verkäufer genügend Zeit zum Nachdenken, bevor sie die endgültige Entscheidung treffen. Das Bieterverfahren ist kein Schnellkauf und keine Schnäppchenjagd. Am Ende muss auch immer der Verkäufer Ihrem Gebot zustimmen.
Es gibt keinen seriöseren Grundstücksverkauf, als die freiwillige Versteigerung. Sie garantiert nicht nur große Transparenz und Objektivität, sondern auch beiden Seiten große Vorteile:
_ der Eigentümer verkauft zuverlässig in einem vorab festgelegten Zeitraum zum bestmöglichen Preis
_ der Käufer ist sich sicher, dass er nicht zu viel bezahlt.
Eine freiwillige Versteigerung ist keine Zwangsversteigerung! Sie wird von uns bei Bedarf eingesetzt, wenn zum Beispiel der Eigentümer einen sehr schnellen Verkauf wünscht oder es sich um ganz besondere Immobilien handelt.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, finden Sie auf unsere Infoseite Bieterverfahren und Versteigerung
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